| Abstract |
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Nutzung oberflaechennaher Geothermie ist vor allem in Gebieten mit hoher Anlagendichte auf begrenzter Flaeche zukuenftig vermehrt mit moeglichen Nutzungsauswirkungen zu rechnen, welche bereits in der Planungsphase beruecksichtigt und entsprechend vermieden werden koennen. Das ausser Acht lassen dieser Auswirkungen, moegen sie auch bislang bei der Betrachtung einzelner Anlagen nicht relevant sein, kann aufgrund der Summenwirkungen vieler Anlagen in der Folge zu empfindlichen Schadensersatzanspruechen oder Anspruechen aus Maengelhaftung ggue. Fachplanern und Architekten fuehren.Hierbei soll vor allem auf die Problematik induzierter Temperaturanomalien (z.B. Kaeltefahnen) eingegangen werden. Bei diesem Phaenomen kommt es infolge des Waermeentzuges zu einer Auskuehlung des Energietraegers und Ausbildung einer Kaeltefahne vorzugsweise entlang der Grundwasserfliessrichtung.Beispiel:Betrachtet man, stark vereinfacht, eine lange Reihe von Reihenhaeusern mit oberflaechennaher Erdwaermenutzung (z.B. mittels Erdwaermesondenanlagen) und das Grundwasser bewegt sich entlang dieser Reihe von links nach rechts, dann koennte, bei einer intensiven Nutzung, das am linken Rand stehende Haus seine Anlage noch effizient betreiben. Die letzten Haeuser in der Reihe koennten aber –wegen der Kaeltefahne- ihre Anlagen moeglicherweise nicht mehr effizient und sich amortisierend betreiben.Haette ein Planer dies bei der Planung einer Anlage erkennen koennen und muessen und hat aufgrund dieses Verkennens der Situation eine Anlage zu klein, und damit ineffizient und nicht amortisierend geplant, koennen auf diesen Planer erhebliche Forderungen von Seiten des Auftraggebers zukommen.Erschwerend kann hinzutreten, dass aufgrund der dem Planer zur Verfuegung stehenden Karten, Daten und weitere Planungsunterlagen oft eine sichere Planung nicht moeglich ist, da beispielsweise Kartenmaterial nicht vollstaendig verfuegbar ist. Es stellt sich somit auch die Frage, ob hieraus auch eine Schadensersatzverpflichtung trotz VDI-konformer Planung erwachsen kann.Neben der moeglichen Ineffektivitaet einer Anlage kann es genausogut dazu kommen, dass eine Anlage zu gross geplant worden ist. Auch hier steht im Raume, ob sich daraus Ansprueche des Auftraggebers ggue. dem Auftragnehmer ergeben. Denn die Differenz zwischen einer real geplanten und zu grossen –und damit teureren- Anlage zu einer effektiv laufendenden, ausreichenden kleineren Anlage kann durchaus als Schaden im Rahmen einer Fehlplanung angesehen werden.Zu den vorgenannten Punkten gibt es aktuell wenig bis keine relevante Rechtsprechung und juristische Literatur. Dennoch erscheint aus unserer Sicht hier eine Problematik zu entstehen, die dem Fachplaner bewusst sein sollte. Demzufolge soll hier ein moeglicher Ausblick auf Gefahren fuer den Fachplaner gegeben werden und Moeglichkeiten aufgezeigt werden, sich vor Ersatzanspruechen zu schuetzen. |