| Abstract |
Der Beitrag erlaeutert aktuelle aenderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Fokus stehen das neue EEG und aenderungen des Berg- und Wasserrechts, die im Zuge der Diskussion um das Erdgasfracking im Herbst 2014 auf der politischen Agenda stehen.Das neue EEG 2014 versteht sich als uebergangsrecht zur Marktintegration erneuerbarer Energien. Die bisherige Einspeiseverguetung wird durch eine Marktpraemie ersetzt. Die volle Praemie erhaelt nur, wer einen Kaeufer fuer seinen Strom findet (Direktvermarktung). Der Betreiber muss dem Kaeufer die Fernsteuerung der Anlage ermoeglichen. Ohne Direktvermarktung greift eine um 20 % reduzierte Einspeiseverguetung in Ausnahmefaellen.Spaetestens 2017 soll die Hoehe der Foerderung durch Ausschreibung ermittelt werden. Die gesetzliche Grundlage dafuer muss noch geschaffen werden. Eine uebergangsregelung regelt schon jetzt den Bestandsschutz fuer geplante, aber bis dahin nicht realisierte Projekte.Die geplanten Regelungen fuer das Erdgasfracking werden voraussichtlich auch Auswirkungen auf Geothermieanlagen haben. Geplant sind eine Erweiterung der Pflicht zur Umweltvertraeglichkeitspruefung bzw. UVP-Vorpruefung und eine aenderung des Wasserrechts. Der Beitrag wird den aktuellen Stand am Geothermiekongress im November 2014 erlaeutern. |